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Deutsche Staatsangehörige benötigen ab 01. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien.
Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen
(dreitägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD.
Das Auswärtige Amt rät, den Betrag bei der Einreise passend zur Verfügung zu haben.
Eine Verlängerung des Visums ist nicht möglich.
Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden.
Das Visum wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pakanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban
(Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso),
Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura.
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Der genaue praktische Ablauf der Visaerteilung bei der Einreise ist noch ungewiss.
Es muss mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.
Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar zu zahlen.
Für andere als touristische Zwecke (z.B. Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt,
Seminarteilnahme als Redner), muss bei der zuständigen
indonesischen Auslandsvertretung
Informationen über das Sozial- und Geschäftsvisum eingeholt werden.
Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung
dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft
bis zu fünf Jahren. Reisende, die einen Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen,
wovon wegen des militärischen Ausnahmezustands dringend abgeraten wird, benötigen auf jeden Fall
vor der Einreise ein Visum.
Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Indonesien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt, allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen seitens der indonesischen Behörden führen. Ein eigener Reisepass oder vorläufiger Reisepass garantieren eine reibungslose Einreise. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von Rp
150.000,- pro Person zu zahlen.
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise.
Bei einem Großteil der Urlauber geschieht dies durch das Hotel. Reisende,
die Freunde/Bekannte in Indonesien besuchen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen,
damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und
als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden
kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern.
Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind
für das Auswärtige Amt nicht verbindlich.
Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder
konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall angeraten.

Auswärtiges Amt, Bürgerservice, Referat 040, 11013 Berlin,
Tel. 030/5000-0, Fax 030/5000-3402.
Die Reisehinweise sind auch im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de abrufbar.
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